Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025

E-Rechnung

Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine signifikante Änderung in Kraft, die alle Unternehmen betrifft: die Pflicht zur Annahme und zum Versand elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich. Diese Regelung ist Teil des umfassenden Wachstumschancengesetzes und zielt darauf ab, den Umsatzsteuerbetrug effektiv zu bekämpfen und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Unternehmen?

Jedes in Deutschland ansässige Unternehmen muss ab dem genannten Datum in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die E-Rechnung muss dabei der europäischen Norm EN 16931 entsprechen, was bedeutet, dass sie in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen muss, das automatisch von Rechnungsmanagementsystemen verarbeitet werden kann.
Zugelassene Formate sind unter anderem ZUGFeRD 2.x und XRechnung, die bereits weit verbreitet und anerkannt sind. Diese Formate ermöglichen es, dass Rechnungen nicht nur elektronisch übermittelt, sondern auch maschinell gelesen und weiterverarbeitet werden können.

Übergangsfristen und Ausnahmen

Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026, während der Unternehmen weiterhin Papierrechnungen und elektronische Rechnungen in anderen Formaten, wie PDF, unter der Bedingung der Zustimmung des Empfängers versenden dürfen. Ab dem 1. Januar 2027 gelten strengere Anforderungen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro, die dann verpflichtet sind, ausschließlich E-Rechnungen zu versenden.
Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro sowie Fahrausweise sind von der Pflicht ausgenommen und können weiterhin in Papierform oder als PDF übermittelt werden.

Mit dem 01.01.2028 fallen dann sämtliche bis dahin geltenden Ausnahmeregelungen weg und die neuen Anforderungen an die E-Rechnungen und ihre Übermittlung sind zwingend von allen inländischen Unternehmen für Leistungen im B2B-Bereich einzuhalten.

Vorteile der E-Rechnung

Die Umstellung auf E-Rechnungen bringt zahlreiche Vorteile mit sich, darunter eine schnellere Verarbeitung und Zahlung von Rechnungen, reduzierte Kosten für Druck und Versand, weniger Fehler durch automatische Datenübernahme und eine höhere Transparenz im Rechnungsverkehr. Zudem fördert die Einführung der E-Rechnung die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und unterstützt Unternehmen dabei, effizienter und umweltfreundlicher zu arbeiten.

heusel.net als Ihr Partner für die Umstellung
auf das neue E-Rechnungsformat

Als Unternehmen, das sich auf die Integration und das Management von ERP-Systemen spezialisiert hat, bietet Ihnen heusel.net leistungsfähige Lösungen an, um die E-Rechnungspflicht problemlos zu meistern. Mit unseren ERP-Systemen Myfactory und Optimus sind Sie bestens aufgestellt, um den neuen gesetzlichen Anforderungen nicht nur zu entsprechen, sondern auch die damit verbundenen Vorteile voll auszuschöpfen. Unsere Systeme unterstützen sowohl ZUGFeRD als auch XRechnung und bieten eine nahtlose, automatisierte Verarbeitung Ihrer Rechnungsdaten.
Für eine individuelle Beratung und eine detaillierte Vorstellung, wie wir Ihr Unternehmen bei der Implementierung der E-Rechnung unterstützen können, kontaktieren Sie uns gerne.

Machen Sie den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung und stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen effizient, zukunftssicher und konform mit den neuesten gesetzlichen Anforderungen arbeitet.

Die Umstellung auf E-Rechnungen stellt eine wichtige Entwicklung in der deutschen Wirtschaft dar, die effizientes Arbeiten fördert und Unternehmen auf die digitale Zukunft vorbereitet. Nutzen Sie die Expertise von heusel.net, um diesen Übergang reibungslos und vorteilhaft für Ihr Unternehmen zu gestalten.

Ihre Vorteile im Überblick

Der Zeitplan

01.01.2025

Der Vorrang der Papierrechnung entfällt. Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden.
In den ersten zwei Jahren dürfen Papierrechnungen versendet werden. Andere elektronische Rechnungsformate (PDF etc.) dürfen nur noch mit Einwilligung des Empfängers versendet werden.

01.01.2027

Unternehmen > 800.000 Euro Vorjahresumsatz müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
Unternehmen mit < 800.000 Euro Vorjahresumsatz dürfen noch sonstige Rechnungen (Papier, PDF etc.) versenden. EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) dürfen unverändert eingesetzt werden.

01.01.2028

Alle Unternehmen müssen B2B-E-Rechnungen versenden.
EDI-Systeme müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.

Neue Technik und Erfahrung

Moderne Entwicklungswerkzeuge und eine stabile SQL-Datenbank sorgen für effiziente Software. Intuitive Benutzeroberfläche für nahtlose Weiterarbeit.

Vielfältige Funktionen

Drag-and-Drop für externe Dateien, automatische Verknüpfung von Baustellenfotos und flexible Angebotserfassung.

Verwaltung

Verwaltung von Reparatur- und Kleinaufträgen ohne Projekte. Dokumente als PDF versenden und wichtige Liegenschaftsdaten speichern.

Organisation und Kommunikation

Integrierter Kalender, E-Mail-Client mit automatischer Zuordnung und TAPI-Funktionen für einfaches Telefonmanagement.

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